Wir trauern um unseren Ehrenpräsidenten Ueli Felder

Traurig mussten wir am 27. Dezember 2021 von unserem Ehrenpräsidenten Ueli Felder Abschied nehmen. Mit Ueli verlieren wir einen Menschen, dem der FC Entlebuch sehr viel zu verdanken hat. Seine Verdienste im Verein sind in Worte nicht zu fassen. Mit 10 Jahren im Vorstand und 6 Jahren davon als Präsident, wurde Ueli im Jahr 2004 auch verdient als Ehrenpräsident gewählt. Mit viel Aufwand, Effort und Geschick arbeitete Ueli zielgerichtet an der Weiterentwicklung des FC Entlebuch als Verein für alle Menschen.

Ehrlichkeit, Zielstrebigkeit, Aufrichtigkeit und Geselligkeit waren einige Charakterzüge von Ueli, welche ihn als Person einzigartig machten. Mit seiner Gabe Leute um ihn herum für eine Sache zu motivieren, konnte er unseren Verein bis heute stets vorwärts bringen. Als Mentor und Fan war Ueli bis zu seinem Ableben ohne Kompromisse für uns alle da.

Lieber Ueli, nach deinem Vorbild werden wir nun positiv nach vorne schauen. Die Erinnerungen an dich werden auf dem Sportplatz Farbschachen und in unseren Herzen weiterleben. Du wirst uns fehlen…

Unser Mitgefühl gehört Barbara, Céline und Joël und der ganzen Familie.

Mit stillem Gruss

Patrick Studer (Präsident)

Corona Schutzkonzept ab 20. Dezember 2021

Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 6. Dezember 2021 folgende Bestimmungen:

Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 20. Dezember 2021 folgende Bestimmungen:

  • Für Personen, die sportliche Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen.
  • 2G-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen) und Maskenobligatorium in Innenbereichen von Sportanlagen.
  • Direktbeteiligte am Spiel- und Trainingsbetrieb (SpielerInnen, SchiedsrichterInnen, TrainerInnen) können bei der Anwendung von 2G+ (Geimpft, Genesen plus Testzertifikat) auf das Maskentragen verzichten.
  • Eine Ausnahme der Maskenpflicht besteht für Gastronomieangebote (Klubrestaurant), wobei die Konsumation von Speisen und Getränken nur sitzend erfolgen darf.
  • Masken- und 2G-Zertifikatspflicht (geimpft, genesen) bei allen Veranstaltungen in Innenbereichen, inkl. sportliche Aktivitäten. Davon ausgenommen sind bei der eigentlichen Sportausübung im Amateur- und Breitensport nur Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+). Weiterhin ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren.
  • Falls es in den Sporthallen oder Innenräumen keine Sitzmöglichkeiten gibt, besteht die Möglichkeit den Zutritt auf Geimpfte und Genesene mit Testzertifikat zu beschränken (2G+). Bei 2G+ entfallen Masken- und Sitzpflicht (bei Konsumation).
  • 3G-Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien (Wett- und Freundschaftsspiele) mit mehr als 300 Beteiligten (SpielerInnen, ZuschauerInnen, etc.). Personen unter 16 sind weiterhin ausgenommen.

 

Das ab 06. Dezember 2021 geltende Schutzkonzept findest du hier!

> Schutzkonzept Version 9.0

Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch!

Wir wünschen allen Mitgliedern, Funktionären und Fans besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2022!

Wir möchten euch allen für die geleistete Arbeit und die Unterstützung danken.

Mit sportlichen Grüssen

Vorstand FC Entlebuch

 

Corona Schutzkonzept ab 06. Dezember 2021

Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 6. Dezember 2021 folgende Bestimmungen:

  • Maskenobligatorium in Innenbereichen von Sportanlagen, auch bei Bestehen einer Zertifikatspflicht. Eine Ausnahme gilt für die direkte Beteiligung am Spiel- und Trainingsbetrieb (SpielerInnen, SchiedsrichterInnen, TrainerInnen). Von diesen Beteiligten sind allerdings die Kontaktdaten zu erheben.
  • Eine Ausnahme der Maskenpflicht besteht für Gastronomieangebote (Klubrestaurant), wobei die Konsumation von Speisen und Getränken nur sitzend erfolgen darf.
  • Covid-Zertifikatspflicht (3-G: geimpft, genesen, getestet) bei allen Veranstaltungen in Innenbereichen, inkl. sportliche Aktivitäten. Die bestehende Ausnahme für beständige Trainingsgruppen mit bis zu 30 Personen wird aufgehoben. Die Zertifikatspflicht erfasst somit neu den Trainingsbetrieb in der Halle, aber auch Vereinsversammlungen, etc. Weiterhin ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren.
  • Es besteht die Möglichkeit den Zutritt auf Geimpfte und Genesene zu beschränken (2G). Bei 2G entfallen Maskenpflicht und Sitzpflicht (bei Konsumation).
  • Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien (Wett- und Freundschaftsspiele) mit mehr als 300 Beteiligten (SpielerInnen, ZuschauerInnen, etc.). Personen unter 16 sind weiterhin ausgenommen.

 

Das ab 06. Dezember 2021 geltende Schutzkonzept findest du hier!

> Schutzkonzept Version 8.1