Corona Schutzkonzept ab 06. Dezember 2021

Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 6. Dezember 2021 folgende Bestimmungen:

  • Maskenobligatorium in Innenbereichen von Sportanlagen, auch bei Bestehen einer Zertifikatspflicht. Eine Ausnahme gilt für die direkte Beteiligung am Spiel- und Trainingsbetrieb (SpielerInnen, SchiedsrichterInnen, TrainerInnen). Von diesen Beteiligten sind allerdings die Kontaktdaten zu erheben.
  • Eine Ausnahme der Maskenpflicht besteht für Gastronomieangebote (Klubrestaurant), wobei die Konsumation von Speisen und Getränken nur sitzend erfolgen darf.
  • Covid-Zertifikatspflicht (3-G: geimpft, genesen, getestet) bei allen Veranstaltungen in Innenbereichen, inkl. sportliche Aktivitäten. Die bestehende Ausnahme für beständige Trainingsgruppen mit bis zu 30 Personen wird aufgehoben. Die Zertifikatspflicht erfasst somit neu den Trainingsbetrieb in der Halle, aber auch Vereinsversammlungen, etc. Weiterhin ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren.
  • Es besteht die Möglichkeit den Zutritt auf Geimpfte und Genesene zu beschränken (2G). Bei 2G entfallen Maskenpflicht und Sitzpflicht (bei Konsumation).
  • Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien (Wett- und Freundschaftsspiele) mit mehr als 300 Beteiligten (SpielerInnen, ZuschauerInnen, etc.). Personen unter 16 sind weiterhin ausgenommen.

 

Das ab 06. Dezember 2021 geltende Schutzkonzept findest du hier!

> Schutzkonzept Version 8.1