Corona Schutzkonzept ab 20. Dezember 2021
Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 6. Dezember 2021 folgende Bestimmungen:
Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 20. Dezember 2021 folgende Bestimmungen:
- Für Personen, die sportliche Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen.
- 2G-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen) und Maskenobligatorium in Innenbereichen von Sportanlagen.
- Direktbeteiligte am Spiel- und Trainingsbetrieb (SpielerInnen, SchiedsrichterInnen, TrainerInnen) können bei der Anwendung von 2G+ (Geimpft, Genesen plus Testzertifikat) auf das Maskentragen verzichten.
- Eine Ausnahme der Maskenpflicht besteht für Gastronomieangebote (Klubrestaurant), wobei die Konsumation von Speisen und Getränken nur sitzend erfolgen darf.
- Masken- und 2G-Zertifikatspflicht (geimpft, genesen) bei allen Veranstaltungen in Innenbereichen, inkl. sportliche Aktivitäten. Davon ausgenommen sind bei der eigentlichen Sportausübung im Amateur- und Breitensport nur Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+). Weiterhin ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren.
- Falls es in den Sporthallen oder Innenräumen keine Sitzmöglichkeiten gibt, besteht die Möglichkeit den Zutritt auf Geimpfte und Genesene mit Testzertifikat zu beschränken (2G+). Bei 2G+ entfallen Masken- und Sitzpflicht (bei Konsumation).
- 3G-Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien (Wett- und Freundschaftsspiele) mit mehr als 300 Beteiligten (SpielerInnen, ZuschauerInnen, etc.). Personen unter 16 sind weiterhin ausgenommen.
Das ab 06. Dezember 2021 geltende Schutzkonzept findest du hier!